GL trotz Sonderkündigungsschutz als SBV (Gleichstellung)
Servus,
der IFD wirkt unabhängig von einem Grad der Behinderung,
er unterstützt z.B. auch Arbeitslose.
Insofern wäre das Argument mit dem Integrationsfachdienst
nicht stichhaltig.
Allerdings wird die Unterstützung des Integrationsamtes (IA)
nur bei mindestens einer Gleichstellung gewährt, wie zum Beispiel
bei einem Antrag auf Lohnminderausgleich.
Lieber Gruß
Ironie