Abmahnung einer SBV (Allgemeines)

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Tuesday, 04.10.2016, 12:59 (vor 2758 Tagen)

Hallo Zusammen,
habe im Forum nichts passendes gefunden.

Es geht darum, dass ein SBV (50 GdB)eine Abmahnung wegen nicht Einhaltung seiner Pflichten des Arbeitsvertrages erhalten hat.

Die SBV wurde nach §95 Abs.1 nicht informiert.
In dem Fall hätte die Stellvertretung vom AG die Informationen erhalten müssen.

Das ist aber nicht passiert, soll die Stelli-SBV jetzt im Nachgang die Informationen anfordern oder weil es den Vorsitzenden betrifft abwarten?

Im BasisKommentar steht ohne Beteiligung wären die Maßnahmen schwebend unwirksam
Der AG muss für die Beteiligung (nachholen) die Maßnahme aussetzen)

Was denkt Ihr über die Aktion oder was kann am Besten daraus gemacht werden?

Manchmal vermute ich auch ein Bossig bei der abgemahnten Person.

--
Grüßle Oli


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