Abmahnung einer SBV (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 04.10.2016, 13:43 (vor 2755 Tagen) @ okonzelmann

Hallo,

ich würde mein Handeln von dem weiteren Vorgehen abhängig machen, d.h.

a.)sollte die Abmahnung berechtigt sein und der Betroffene diese akzeptieren, würde ich auch als SBV nichts unternehmen (hat ja bestenfalls aufschiebende Wirkung). So ist die Abmahnung später bei Gericht nicht so leicht verwertbar, und ggf. kann der Betroffene auch eine Gegendarstellung verfassen.

b.)sollte der Betroffene dagegen vorgehen wollen, stellt die Nicht-Hinzuziehung der SBV zusätzliches Kanonenfutter. Es stellt sich natürlich auch die Frage, wieso der Betroffene seinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist bzw. konnte, vielleicht wegen Ausübung des Ehrenamtes?? Dass könnte man sich natürlich absolut nicht gefallen lassen und "dann Feuer frei" .....
Zu Bedenken ist aber auch, eine gerichtlich festgestellte Abmahnung bleibt einem lange erhalten.


MfG


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