Abmahnung einer SBV (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 04.10.2016, 16:07 (vor 2733 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass eine gerichtlich bestätigte Abmahnung bei einem späteren Verfahren (z.B. Kündigung) nicht mehr wegdiskutiert werden kann. Eine "normale" Abmahnung hingegen, ggf. auch noch mit einer Gegendarstellung kann mit fortschreitender Zeit mal sehr schnell "unter den Tisch" fallen.
So hast Du es in Deiner Antwort besser wie ich geschildert.

MfG

Sepp


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