Abmahnung einer SBV (Allgemeines)
In dem Fall hätte die Stellvertretung vom AG die Informationen erhalten müssen.
Hallo Oli, natürlich nicht, da die Stellvertretung nicht zuständig ist nach derzeitiger Rechtslage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX laut höchtsrichterlichem BAG-Urteil. Siehe Düwell, jurisPR-ArbR 38/2016 Anm. 1
Gruß,
Cebulon