Schwerbehindertenvertretung und Datenschutzbeauftragter (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 06.10.2016, 09:22 (vor 2730 Tagen) @ Kati

Hallo Kati,

die stellvertretende Vertrauensperson soll mit der Funktion des Datenschutzbeauftragten beauftragt werden.

Ein Mitglied des Betriebsrates kann auch Datenschutzbeauftragter sein (BAG vom 23.3.2011, 10 AZR 562/09).

Dies ist auf die SBV übertragbar.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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