Teilnahme am Personal-Ausschuss (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 06.10.2016, 19:57 (vor 2730 Tagen) @ pudicam

Hallo,

§ 95 Abs. 4 SGB IX macht keine Einschränkung auf Inhalte, die sbM berühren. Deshalb hast du natürlich als zuständige SBV ein einklagbares Recht auf Teilnahme an der gesamten Sitzung.
Findet sich auch so in jedem einschlägigen Kommentar.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion