Weitergabe von Adressdaten (Allgemeines)

ClaudiaHornig, Offenburg, Friday, 07.10.2016, 10:34 (vor 2758 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin 12/15 als stellvertetende Vertrauensperson gewählt worden und seit 1. April 2016 aufgerückt zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten. Unsere Klinik ist auf 3 Standorte verteilt.
Mein Vorgänger hat die Adressdaten unserer schwerbehinderten Mitarbeiter noch problemlos von unserer Personalabteilung erhalten. Mir werden sie verwehrt. Es werden Datenschutzgründe angeführt.
Es wurde mir mitgeteilt, dass ich über die Einladung zur Schwerbehinderten-versammlung per Hauspost, Mail und Aushang am schwarzen Brett informieren kann. Jetzt ist es aber so, dass ich auch andere Mitteilungen der Mitarbeiter zum Teil verschicke und da würde ich doch gerne den Postweg einschlagen, vor allem, da manche Mitarbeiter auf keinen Fall wünschen, dass bekannt wird, dass sie schwerbehindert sind. Da ist mir die Hauspost (Umschläge, die offen sind) zu unsicher.

Was meint ihr, wie kann ich argumentieren? Kann ich das BDSG anführen?

Ich wünsche ein schönes Wochenende und freue mich über eure Vorschläge.

LG, Cl. Hornig


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