Weitergabe von Adressdaten (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 07.10.2016, 12:48 (vor 2730 Tagen) @ ClaudiaHornig

Moin Moin Claudia,

aus meiner Sicht hast Du ein Recht auf die Adressen der Schwerbehinderten.
Schreibst Du diese als Schwerbehindertenvertretung über die Hauspost an, erfährt jede/r die/der diesen Brief sieht, durch den Stempel des Absenders von dem Status als Schwerbehinderte/r oder Gleichgestellte/r des/der Kollegin/en.

Außerdem besteht das Risiko, das der Brief "versehentlich" von einem/r Kollegen/in geöffnet wird, sodass auch die Inhalte bekannt werden können.

Dieses verstößt aus meiner Sicht gegen den Datenschutz, sodass Du die Möglichkeit haben musst, vertrauliche Post nach Hause zu senden.

Dieses Argument sollte ausreichen.

Zudem gibt es Dienstpost, wie Wahlunterlagen zur Schwerbehindertenvertretung, die generell nach Hause geschickt werden müssen, damit sie auf jeden Fall alle Schwerbehinderten, auch die Langzeiterkrankten rechtzeitig vor der Wahl erreichen.


Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion