Zuerst Gleichstellung jetzt SB-Status (Gleichstellung)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 07.10.2016, 13:17 (vor 2752 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

nachdem der SB-Status der GL übersteht, denke ich (praktisch) auch, dass es unschädlich ist, dieses der Agentur nicht mitzuteilen. Zumal wird es der Agentur auch spätestens mit der Jahresmeldung, welche der AG machen muss, ja auch mitgeteilt.

Wie sich aber die Sache verhält, wenn irgendwann mal der SB-Status wieder weg fällt und dann die Frage der GL wieder in den Vordergrund rückt.....??? Dann hat man erst mal nicht gegen Auflagen des Bescheides verstoßen.

Ich würde den Koll. raten es gem. dem GL-Bescheid zu halten, also der Agentur die Veränderungen mitzuteilen.

Grüße

Sepp


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