Teilnahme am Personal-Ausschuss (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Friday, 07.10.2016, 14:16 (vor 2751 Tagen) @ pudicam

Kann man mich für Teile "ausladen", die keine schwerbehinderten Kollegen betreffen?

Siehe auch amtliches Fachlexikon der BIH wie folgt:

"Teilnahmerecht: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen: Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen (§ 95 Abs.4 SGB IX). Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb unter Mitteilung der Tagesordnung zu allen Sitzungen zu laden."

Gruß,
Cebulon


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