Alte K-SBV noch im Amt oder nicht (Wahlen)

Jensen, Bayern, Thursday, 13.10.2016, 11:33 (vor 2744 Tagen)

Hallo in das Forum,

folgende Konstellation: Wir hatten unsere letzte turnusmäßige Wahl zur Konzernschwerbehindertenvertretung im März 2011.

Im Herbst 2014 fanden auf den örtlichen Ebenen in unserem Konzern nur in zwei Betrieben SBV-Wahlen statt (hatte vielfältige Gründe; insbesondere, dass die Einheiten teilweise sehr klein wurden). Wir zwei ordentlich gewählten SBV einigten uns dann im März 2015 darauf, dass wir die Konzernschwerbehindertenvertretung einfach in ihrer alten Konstellation weiterlaufen lassen und zwar so lange, bis wieder eine sinnvolle Wahl zustande käme. Dies machten wir daran fest, dass noch 3 Wahlen in anderen Betrieben ausstanden. Dies zog sich nun bis ins Jahr 2016. Nun werden wir Ende November 2016 wieder eine ordentliche Wahl der K-SBV zu machen.

Die Vorgehensweise hatten wir nicht nur intern abgesprochen, sondern (leider nur telefonisch) mit einem Mitarbeiter des Integrationsamtes besprochen. Dieser meinte, dass dies rechtlich in Ordnung wäre. Auch eine mir bekannte Juristin hatte daran nichts auszusetzen. Auch hatte der Arbeitgeber 1,5 Jahre nichts auszusetzen und lud mich als Konzernschwerbehindertenvertreter zu Gesprächen (allerdings sind hier auch nie Kosten entstanden).

Nun, kurz vor der Neuwahl gab es eine KBR-Sitzung, an der meine Stellvertreterin teilnehmen sollte (da ich im Urlaub). Eine neue Personalleiterin verweigerte nun die Kostenübernahme der Reise mit der Begründung, dass es keine gewählte K-SBV mehr gäbe (Zusatzinfo: bei mir hat sich die Frage nie gestellt, weil ich in der KBR-Sitzung immer in Doppelfunktion BR/SBV saß). Wie seht Ihr die Rechtslage? Gibt es nun die K-SBV noch in ihrer alten Konstellation oder nicht? In der BetrVG ist das im Falle des KBR eindeutig. Hier ist der KBR weiter im Amt bis zur nächsten Wahl…

Danke für Eure Meinung und viele Grüße,
Jensen


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