Alte K-SBV noch im Amt oder nicht (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 13.10.2016, 11:49 (vor 2746 Tagen) @ Jensen

Hallo,

es besteht durch Eure "Einigung" eine rechtmäßige KSBV. Die Einigung ist bei zwei Wahlberechtigten in § 22 Abs. 2 SchwbVWO
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__22.html
ausdrücklich so vorgesehen. Sie ist auch an keine Formvorschriften gebunden.

Allerdings besteht die jetzige KSBV auch dann weiter, wenn "neue" Wahlberechtigte während der laufenden Amtsperiode hinzukommen.
Diese neuen Wahlberechtigten sind erst bei der turnusmäßigen Wahl 2019 wahlberechtigt, sofern nicht die KSBV vorher ausdrücklich zurücktritt und so vorzeitige Neuwahlen auslöst.

--
&Tschüß

Wolfgang


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