Alte K-SBV noch im Amt oder nicht (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 13.10.2016, 14:52 (vor 2751 Tagen) @ Jensen

Eine neue Personalleiterin verweigerte nun die Kostenübernahme der Reise mit der Begründung, dass es keine gewählte K-SBV mehr gäbe.

Hallo Jensen, das wäre jedenfalls dann Nonsens, wenn diese beiden örtlichen SchwbVen aus unterschiedlichen Unternehmen stammen sollten. Dann wäre die KSBV ordnungsgemäß gebildet nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO im März 2015 und weiterhin im Mandat, weil kein vorzeitiges Erlöschen erfolgte, auch nicht durch (verspätete) Wahlen weiterer örtlicher SchwbVen bzw. auch nicht durch GSBV-Bestimmung oder GSBV-Wahl nach dem 31.03.2015.

Wie seht Ihr die Rechtslage? Gibt es nun die K-SBV noch in ihrer alten Konstellation oder nicht?

Ja, KSBV existiert, wenn nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO einvernehmlich bestimmt. Gehe davon aus, dass die beiden SchwbV aus zwei verschiedenen Unternehmen des Konzerns stammen und nicht aus einem einzigen Konzernunternehmen. Ist das so?

Bestand jeweils aktives Wahlrecht für die KSBV im März 2015 nach § 97 Abs. 1 Satz 2 oder § 97 Abs. 2 Satz 2 SGB IX ???

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion