Alte K-SBV noch im Amt oder nicht (Wahlen)
Hallo,
diese Meinung
ich glaube mal gelesen zu haben, einen Rücktritt erklären und sich dann wieder bei den neuen Wahlen aufstellen lassen, ist auch nicht konform. Es widerspricht sich doch!
hast Du aber ziemlich weltexklusiv. Es ist sowohl wie auch inhaltlich falsch.
Sicherlich ist ein Rücktritt mit erneuter Kandidatur erklärungsbedürftig, aber durchaus in einigen Konstellationen erklärbar.
Und formal gibt es keinerlei Begrenzung des passiven Wahlrechts durch den Rücktritt.
--
&Tschüß
Wolfgang