Integrationsvereinbarung vs Inklusionsvereinbarung (Allgemeines)

rollo, Friday, 14.10.2016, 09:48 (vor 2750 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

Kann eine Integrationsvereinbarung nach der Novellierung des SGB IX (§ 83 Integrationsvereinbarung) und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung fortbestehen?

Im Gesetzestext wird nach der Novellierung der Begriff „Behinderung“ neu definiert und u. a. Integrationsvereinbarung durch Inklusionsvereinbarung ersetzt.
Da diese beiden Begriffe nicht exakt dem selben Sachgehalt unterliegen bzw. einige Unterschiede aufweisen sind wir zukünftig angehalten, eine Inklusionsvereinbarung mit dem AG abzuschließen.
Ich bin der Ansicht, dass die Inklusionsvereinbarung nicht eine überarbeitete oder erweiterte Version der Integrationsvereinbarung sein kann. Das soll aber nicht heißen, dass das eine oder andere nicht übernommen werden kann. Ich bin mir aber sicher, dass unser AG zum Beispiel dem dreitägigen Sonderurlaub für gleichgestellte Mitarbeiter nicht wieder zustimmen wird.
Wenn aber beide Vereinbarungen nebeneinander „existieren“ könnten, ergäben sich ggf. weitere Vorteile bzw. können die Schwerbehinderten und Gleichgestellten weitere Nachteilausgleiche in Anspruch nehmen, zumal Inklusion nicht nur Menschen mit einem Grad der Behinderung tangiert.

Über Eure Meinungen und/oder Erfahrungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich hiermit schon im Voraus für Eure Mitteilungen.

Viele Grüße
rollo


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