Integrationsvereinbarung vs Inklusionsvereinbarung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.10.2016, 11:13 (vor 2750 Tagen) @ rollo

Hallo,

entscheidend sind weder Name noch sonstige Bezeichnungen, sondern der materielle Inhalt.
Ist der Inhalt weiterhin durch das novellierte Gesetz abgedeckt, bleibt die BV in vollem Umfang bestehen und rechtsgültig.

Ob man dann "redaktionell" tätig wird oder gar inhaltliche Anpassungen vornimmt, ist dann in das Belieben und Einvernehmen der Beteiligten gestellt.

Im Übrigen braucht es da keinen Aktionismus, da ja derzeit noch überhaupt nicht klar ist, ob bzw. wann das BTHG überhaupt vom Bundestag verabschiedet wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


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