Integrationsvereinbarung vs Inklusionsvereinbarung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.10.2016, 12:25 (vor 2723 Tagen) @ rollo

Hallo,

jetzt habe ich das Problem verstanden.

Wenn Du Inhalte einer bestehenden DV in einer neuen DV änderst, kann es sehr wohl - abhängig von vielen Einzelfallumständen - sein, daß die neue DV die alte DV komplett verdrängt.
Es ist aber möglich, die neue DV so zu gestalten, daß sie ausdrücklich nur als Ergänzung zur bestehenden DV wirkt. Auch das ist grundsätzlich unabhängig von der Bezeichnung. Allerdings braucht man auch dafür das Einverständnis aller Beteiligten.
Man kann aber mal anfangen zu verhandeln und schauen, wie weit der AG bereit ist, mitzugehen. Verhandlungen können schließlich auch abgebrochen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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