Betriebsschließung und Versetzung in einen anderen Betrieb (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 17.10.2016, 15:22 (vor 2748 Tagen) @ raabigramm030

Ein Hallo nach Berlin,

ich schätze die Sachlage wie folgt ein:
Sollten die Versetzungen nicht Aufgrund der Behinderungen unmöglich oder unzumutbar sein, sehe ich keine großen Möglichkeiten, sich dagegen erfolgreich zu wehren. Der Schwb-Status gesteht uns nur Nachteilsausgleiche zu, keine Bevorteilung gegenüber den "normalen" AN. Maßgeblich ist auch, was in den bestehenden Arbeitsverträgen zum Arbeitsort steht. Je nach dessen Inhalt ist die Versetzung evtl. schon geregelt oder sie erfolgt auf Basis einer Änderungskündigung. Für dessen Aussprache sind natürlich gewisse Regularien zu beachten, auch kann man die Annahme der Änderungskündigung verweigern, dann wird es eine Beendigungskündigung. Und damit geht der Ärger dann richtig los...(ALG - Sperrzeiten ect. usw.)

Also sollte sich keine einvernehmliche Lösung finden lassen, sieht es schlecht aus. Auch das IA wird keine großen Aktivitäten entwickeln, es sind ja neue Arbeitsplätze angeboten. Das Arbeitsleben ist nur ein sehr eingeschränktes Wunschkonzert!

Grüße

Sepp


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