Unterrichtungspflicht - Definition (Umgang mit Arbeitgeber)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 19.10.2016, 09:58 (vor 2745 Tagen)

Liebe Kollegen,
gleich vorab: ich habe Kommentare gewälzt und in den bisherigen Beiträgen gesucht. Leider habe ich aber keine Antwort gefunden, die mir weiterhilft.
Folgender Sachstand:
Der Arbeitgeber leitet immer an einem Mittwoch und Donnerstag dem Sekretariat des Betriebsrates die Beteiligungen zu für die darauffolgende Woche. die Sitzung findet in der Regel immer Mittwochs statt. Die Unterlagen werden in Pdf von der Personalabteilung an die Interessensvertretung gesandt (bis zu 50 und mehr Beteiligungen). Das Sekretariat muss diese Unterlagen erst einmal sortieren und vorbereiten. Am Donnerstag wird die Tagesordnung geschrieben und am Freitag versandt.
Die Tagesordnung erreicht alle BR-Mitglieder und die SBV am Samstag oder Montag darauf. In der Regel erfährt die SBV erst mit diesen BR-Vorlagen von dem Vorhaben den Arbeitgebers einen sb Mitarbeiter zu versetzen, herabzugruppieren, ggf. sogar zu kündigen.
Nach meiner Auffassung ist dies nicht ausreichend. Die Information ist nicht unverzüglich und schon gleich gar nicht umfassend, da in der Regel immer noch Fragen offen sind und mit dem Betroffenen auch gesprochen werden muss. Wir sind darüber hinaus auch noch ein Klinikverbund mit Mehrhäusigkeit an verschiedenen Standorten sowie Tochtergesellschaften, so dass eine Klärung rein aus zeitlichen Gründen (auch unter Berücksichtigung von Schichtdiensten) gar nicht möglich ist innerhalb von 2 Tagen (Montag, Dienstag, Mittwoch bereits Sitzung).
Der Arbeitgeber ist der Auffassung er hätte dem Gesetz genüge getan, ich bin der Auffassung, dass es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Wie kann ich jetzt vorgehen? Im übrigen hält sich der ARbeitgeber auch nicht an die Verfahrensweise bei Bewerbungen (keine Absprache mit der SBV, teilweise keine Ladung der SBV zu Bewerbungsgesprächen, insbesondere nicht zu allen.
Es gibt noch zahlreich andere Verstöße und ich bin derzeit soweit eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zu verfassen, möchte aber gerade zum Thema Unterrichtungsverpflichtung noch etwas mehr rechtliche Sicherheit haben. Wäre Euch dankbar für schnelle Antworten.

Gruß Apanatshi


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