Unterrichtungspflicht - Definition (Umgang mit Arbeitgeber)

Ironie, Wednesday, 19.10.2016, 11:14 (vor 2743 Tagen) @ Apanatshi

Servus Apanatshi,

guckst Du:

http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html

-> Beschluss aussetzen.

Schwierig wird es halt, wenn die Versetzung
schon vollzogen ist.

Lieber Gruß

Ironie


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion