Unterrichtungspflicht - Definition (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Wednesday, 19.10.2016, 11:20 (vor 2739 Tagen) @ WoBi

Hallo,

Sollte der Arbeitgeber während dieser Zeit des Aussetzungverlangens der SBV die Maßnahme durchführen, ohne zuvor die SBV die Arbeitgeberverpflichtungen nach Satz 1 erfüllt zu haben, wäre die Maßnahme nach § 134 BGB ungültig. Dies müsste die betroffene Person allerdings im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren feststellen lassen.<

Sorry, aber diese Aussage ist unsinn = falsch!

Denn, der AG hat hier NICHT gegen ein Verbot verstoßen.

BGB § 134
Gesetzliches Verbot

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

Der AG hat "gegen Beteiligungsrechte der SBV, NICHT gegen Rechte des AN" verstoßen.

Die SBV kann und sollte sofern der BR hier die Zustimmung wegen Verstoß gegen das SGB IX verweigern. Falls der BR doch zustimmt, kann und sollte die SBV den Beschluss aussetzen.


Die Ungültigkeit ist eine alte Forderung der SBVn, die der Gesetzgeber aber so nicht gewollt hat und auch nicht im Gesetz umsetzen will.


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