Unterrichtungspflicht - Definition (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Wednesday, 19.10.2016, 12:06 (vor 2744 Tagen) @ WoBi

Hallo,

die Rn 56 vom Düwell Kommentar bezieht sich auf Verwaltungsrecht, also Beamte!

Es gibt hier ganz deutliche rechtliche Unterschiede zwischen Verwaltungs- und Arbeitsrecht!

Es gibt bisher auch KEIN einziges Urteil welches eine Maßnahme als ungültig feststellte die gegen § 95, 2 SGB IX verstoßen hat.

Wie geschrieben, es ist ein sehr alter Wunsch der SBVn. Doch sogar von Seiten der BR/Vertretungen wird dieses nicht gewollte. Denn diese sehen hier einen Eingriff in ihr Entscheidungsmonopol.

Es ist nun einmal so, dass SGB IX sieht es eben NICHT vor, das Maßnahmen die gegen § 95,2 SGB IX verstoßen ungültig sind bzw nicht durch geführt werden dürfen.

Hier hilft nur ggf dem AG sofern es zeitlich noch möglich, weil noch nicht umgesetzt, die Durchführung per Eilbeschluss untersagen zu lassen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion