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Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 19.10.2016, 16:09 (vor 2736 Tagen) @ ClaudiaHornig

Servus Claudia,

Das Urteil bzgl. Telekom hatte ich auch angeführt, aber wie ihr euch sicher denken könnt, wurde mir mitgeteilt, dass es bei uns ja ganz anders sei und dieses Urteil bei uns nicht zur Anwendung kommen kann.

Dann musst du wohl eine Rechtsprechung in die Wege leiten, die genau auf euere Firma abzielt.
Wie das geht?
Siehe hier:
http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html

Hat vielleicht noch jemand ein anderes Urteil parat?

Wenn déin AG so renitent ist musst du wohl selbst.....

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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