Wahlen der Stufenvertretungen (Gesamt-Konzern-SBV)

Ute, Thüringen bzw. bundesweit, Thursday, 20.10.2016, 07:20 (vor 2738 Tagen)

Hallo liebe Forumsleser,

beim Erkunden der Gesetzesänderungen zum SGB IX bin ich in der Synopse der BIH auf Seite 3 auf folgende Änderung gestoßen:

8. § 97 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 6 Satz 1 wird das Wort „Integrationsvereinbarungen“ durch das Wort „Inklusionsvereinbarungen“ ersetzt.
b) In Absatz 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und werden die Wörter „§ 94 Absatz 6 mit der Maßgabe, dass bei den Wahlen zu überörtlichen Vertretungen der zweite Halbsatz des Satzes 3 nicht anzuwenden ist.“ angefügt.

Nachdem ich im bisherigen Gesetzbuch hin und her geblättert habe, stellt sich das für mich folgendermaßen dar. Stufenvertretungen können in einer Wahlversammlung gewählt werden, auch wenn die Wahlberechtigten aus örtlich weit auseinanderliegenden Teilen des Betriebes kommen.
Seht ihr das auch so oder liege ich da falsch?

Für schnelle Antworten wäre ich dankbar, da wir uns gerade erstmalig mit der Wahl einer KSBV befassen.

Viele Grüße aus Thüringen

Ute


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