Alte K-SBV noch im Amt oder nicht (Wahlen)

Jensen, Bayern, Tuesday, 25.10.2016, 12:50 (vor 2738 Tagen) @ albarracin

Hallo in die Runde,
vielen Dank auch nochmal für diesen Beitrag. Nun ist es tatsächlich so, dass ich einen Rücktritt (aus pers. Gründen) habe (also eine der Stellvertreter des wieder im Amt befindlichen Gremiums). Für diese Person werde ich dann nachwählen. Ich gehe aus dem bis dato recherchierten und hier diskutierten doch richtig: Wahlberechtigt für die Nachwahl können doch nur diejenigen sein, die von uns beiden (nach dem erwähnten nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO ) in das K-SBV-Gremium gewählt wurden (und nicht diejenigen, die zwar örtlich danach gewählt wurden, aber zum Zeitpunkt der K-SBV-Wahl noch nicht im Amt, bzw. zum Konzern gehört haben?
Vielen Dank auch dafür und viele Grüße,
Jensen


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