Heranziehung der Vertretung mit weniger als100 SB (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 26.10.2016, 12:34 (vor 2710 Tagen) @ Monika1964

Moin Moin Monika,

es gibt zwei Möglichkeiten, die Stellvertreter/innen einzubinden.
1. Heranziehung zu bestimmten Aufgaben ab 100 Schwerbehinderten nach §95 SGB IX.
2. Verhinderungsvertretung, bei z.B. Terminkollisionen, Abwesenheit der Vertrauensperson ect.

Letzteres ist in § 96, 3 SGB IX explizit genannt: "das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach §95 Absatz 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson.

Daher bist Du zur Zeit verhindert, und gibst Termine an die Stellvertretung weiter als Verhinderungsvertretung. Dem Arbeitgeber gegenüber musst Du die Gründe für die Verhinderung aus meiner Sicht nicht benennen.

Du bist lediglich verpflichtet, den Verhinderungsfall frühestmöglich dem Arbeitgeber und am besten auch dem/der Vorgesetzten des/der Stellvertreters/in mitzuteilen.

Liebe Grüße

Hendrik


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