Pflicht zur Vorlage Feststellungsbescheid? (Allgemeines)

Sheldor, NRW, Friday, 28.10.2016, 07:15 (vor 2734 Tagen) @ Haui

Weil bei uns ein Beamter sofort nach Antragstellung (Schwerbehinderung oder Gleichstellung) als schwerbehindert oder gleichgestellt gilt. Und zwar solange bis der Antrag final beschieden ist. Deshalb muss eine solche Meldung natürlich erfolgen.

Sheldor

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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)


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