Pflicht zur Vorlage Feststellungsbescheid? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 28.10.2016, 07:56 (vor 2731 Tagen) @ Sheldor

Hallo,

sofern der Beamte tatsächlich durch den GdB 30 Ansprüche ggü. seinem AG bzw. Dienstherrn hat, die er geltend machen will, muß er natürlich diesen Status nachweisen. Nur allein auf "Zuruf" können diese Ansprüche nicht begründet werden.

Aber auch in diesem Fall gehen die konkret bewerteten Funktionseinschränkungen den AG bzw. Dienstherrn erst mal nichts an.
Deswegen sollte eine Bescheidkopie vorgelegt werden, auf der die einzelnen Funktionseinschränkungen abgedeckt bzw. geschwärzt sind.

--
&Tschüß

Wolfgang


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