Pflicht zur Vorlage Feststellungsbescheid? (Allgemeines)

Sheldor, NRW, Friday, 28.10.2016, 07:59 (vor 2735 Tagen) @ albarracin

Nach dem jetzt finalen Bescheid hat der Beamte keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Dienstherrn. Deshalb ist es ja fraglich, ob der Feststellungsbescheid vorgelegt werden muss/sollte, da er keinerlei Auswirkungen hat !?

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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)


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