Pflicht zur Vorlage Feststellungsbescheid? (Allgemeines)

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 28.10.2016, 11:14 (vor 2731 Tagen) @ Sheldor

Hallo Sheldor,
was soll dabei sein, außer das der Dienstherr erfährt, dass das Verfahren abgeschlossen ist und er ihn nicht mehr als Schwerbehinderten behandeln muss. Das will er mit dem Datum des Bescheides dokumentieren. Bitte auch mal diesen Blickwinkel einbeziehen.

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MfG
Williniesky


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