Pflicht zur Vorlage Feststellungsbescheid? (Allgemeines)
Das wurde dem Dienstherrn ja mit einer offiziellen E-Mail der SBV mitgeteilt. Dafür bedarf es meiner Meinung nach nicht des Feststellungsbescheids
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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)