Pflicht zur Vorlage Feststellungsbescheid? (Allgemeines)

Sheldor, NRW, Friday, 28.10.2016, 12:03 (vor 2709 Tagen) @ williniesky

Das wurde dem Dienstherrn ja mit einer offiziellen E-Mail der SBV mitgeteilt. Dafür bedarf es meiner Meinung nach nicht des Feststellungsbescheids ;-)

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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)


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