Unterschied Schwerbehindertenvertretung und Schwerbehindertenbeauftragte (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 31.10.2016, 08:19 (vor 2732 Tagen) @ MeJa

Hallo,

da wäre das SGB 9 eine Möglichkeit:

es gibt da zum einen den "Beauftragten des Arbeitgebers", geregelt in § 98

und die Schwerbehindertenvertretung geregelt im Teil 2, Kapitel 5 in den Paragraphen ab 93.

Der Beauftragte des Arbeitgebers hat keinerlei Beteiligungsrechte, also auch mit den Bewerbungen nichts zu tun, wenn das nicht sonst zu seinen Berufspflichten gehört, sondern ist der Gesprächspartner der Schwerbehindertenvertretung auf Seiten des Arbeitgebers.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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