2. Stellvertretung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 01.11.2016, 12:22 (vor 2705 Tagen) @ Eule65

Moin Moin Eule,

zunächst einmal, wenn Ihr beide krank oder im Urlaub seid, ist die zweite Stellvertretung als Abwesenheitsvertretung in der Funktion als Vertrauensperson mit allen Rechten und Pflichten. Daher kann sie das Amt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausüben.

Ob es unbedingt klug ist und die Zusammenarbeit mit Euch fördert, wenn man ohne Absprache Prozesse verändert, wie Einrichtung von Sprechstunden, oder sich zu Seminaren anmeldet, sehe ich genau wie ihr kritisch.
In der Lage als Abwesende habt ihr aus meiner Sicht aber keine juristische Möglichkeit, etwas zu verändern.

Ob es an Eurer Stelle sinnvoll ist, die Sprechstunden wieder zurückzufahren, wenn ihr wieder an Bord seid, weil damit ja auch die Erreichbarkeit für die Kollegen verbessert wird, würde ich verneinen. Damit erweckt ihr unter Umständen bei den Schwerbehinderten den Eindruck, die zweite Stellvertreterin tut etwas für uns und wird blockiert von den anderen, was sich auf das Wahlergebnis der nächsten Wahl niederschlagen kann/wird.

Daher bleibt Euch aus meiner Sicht nichts übrig, als diese Kröte zu schlucken.
Ihr könnt sie höchstens in die Schranken weisen, indem Ihr diese Sprechstunde übernehmt, und sie nur als Vertretung agiert, wenn Ihr beide nicht da seid.
Betont offiziell nach außen die Vorteile der neuen Regelung (Erreichbarkeit usw.) aber redet ggf. mit einem Moderator unter 6 Augen Tacheles mit ihr und zeigt ihr auf, welche Konsequenzen das Handeln haben kann.

Für Verstoße gegen den Datenschutz, die sie in Eurer Abwesenheit begangen hat, ist sie auch selber verantwortlich, was ihr ggf. auch so darstellen solltet.

Schreibt ihr in Zukunft die Schwerbehinderten über bcc an, dann kann keine/r die Mailadressen der anderen lesen, und ihr könnt keinen Verstoß gegen den Datenschutz begehen.


Liebe Grüße

Hendrik


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