2. Stellvertretung (Allgemeines)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Wednesday, 02.11.2016, 17:33 (vor 2704 Tagen) @ Hendrik1

Hallo zusammen.

Ich als SBV, regle es so:
Wenn ich zB. wegen Urlaub verhindert bin, erteile ich meinem Stellvertreter SCHRIFTLICH das Mandat. Ebenso erhält der Betriebsrat von mir diese Erklärung schriftlich. Darin steht der genaue Zeitraum, indem die Stellvertretung zuständig ist.
Bei Krankheit entscheide ich das so, wie es mein Gesundheitszustand zulässt.

Ich kopiere mal einen Link vom IFB hier rein, wo man das ähnlich nachlesen kann.
So wie es im ersten Post steht, habt ihr euch ja offensichtlich auch während der Krankheit, um Mandatsaufgaben gekümmert. Somit hat der 2. Stelli, meiner Meinung nach, überhaupt kein Recht, unaufgefordert und eigenmächtig, irgendwelche Angelegenheiten zu regeln.
Hier der Link:https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/lexikon-fuer-die-schwerbehindertenvertretung/S/schwerbehindertenvertretung-%E2%80%93-amtsarbeit-waehrend-krankheit-urlaub-elternzeit.html

Gruß und einen schönen Abend.

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Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.


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