Protokoll Forderung des BR (Umgang mit BR / PR)

Holz, Thursday, 03.11.2016, 15:58 (vor 2724 Tagen)

Hallo zusammen,

in wie weit, kann der BR von mir ein Protokoll über ein Gespräch mit einer Stellv. Betriebsstättenleitung fordern?
Hintergrund: in einem Bewerbungsverfahren wurde mir in einem Vorgespräch mitgeteilt, dass zwar mit einer nicht Schwerbehindertenbewerberin ein Vorstellungsgespräch geführt wird, aber diese nicht eingestellt werden soll. In diesem Verfahren waren auch Schwerbehindertebewerber beteiligt, daher hatte ich in alle Bewerbungen einblick, die über das online-Portal eingegangen sind. Die Bewerberin, die nicht eingestellt werden sollte, aber zu einem Gespräch geladen war, hatte Ihre Bewerbung Initiativ Monate vorher und in Papierform abgegeben. Da diese Bewerbung nicht in dem Online-Portal war, hatte ich keine Einsicht in diese.
Diese Bewerberin sollte nun eingestellt werden, was bei mir zu Irritationen geführt hat, aus diesem Grund bat ich um Erörterung. Von der Leitung selbst wurde dies heruntergespielt.
Hatte darauf scharf auf meine Rechte und eben deren nicht Einhaltung verwiesen.
Da dies am letzten Tag vor meinen Urlaub war, hatte meine Stellvertretung die Vorlage in der nächsten BR-Sitzung ausgesetzt. Der BR schrieb daraufhin einen Brief an die Geschäftsführung.

Ich hatte zwischenzeitlich ein klärendes Gespräch mit der stellv. Betriebsstättenleitung. Hier rüber fordert der BR von mir ein von allen Beteiligten unterschriebenes Protokoll.

Meine Frage ist, hat der BR das recht dies zu fordern.


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