während Arbeitsunfähig (Allgemeines)

Maurizio, München / Bayern, Friday, 04.11.2016, 08:35 (vor 2728 Tagen)

Hallo liebe kollegen,

anbei meine Anfrage:
Ein schwerbehinderter Kollege im gehobenen Dienst wurde während Arbeitsunfähig, die bereits seit längerem andauert, bei einer privaten Veranstaltung (Chorgesang) gesichtet.
Der Arbeitgeber wies diesen nun schriftlich daraufhin Stellung zu beziehen, da er während der Krankschreibung aktiv an seiner Genesung mitwirken müsse und bei seinem derzeitgen Verhalten bestehen von seiten des Arbeitgebers erhebliche Zweifel. Zudem wies der Arbeitgeber daraufhin, dass es sich an besagtem Tag um einen sehr heißen Tag handelte und dies bei seiner Erkrankung nicht förderlich sei. Scheinbar ist dem Arbeitgeber bekannt von seinen Vorerkrankungen (Bluthochdruck).
Nun hätte ich gerne gewusst ob es dem Arbeitgeber erlaubt sei den Arbeitnehmer über das Internet zu überwachen?
Zudem wurde ich als Vertrauensperson nicht informiert über besagtes Schreiben und einen nun anberaumten Termin für den Amtsarzt; hätte der Arbeitgeber mich doch eigentlich informieren müssen oder?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Maurizio


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