während Arbeitsunfähig (Allgemeines)

ciralifan, Friday, 04.11.2016, 09:45 (vor 2728 Tagen) @ Maurizio

Jeder Erkrankte darf all das tun, was sein behandelnder Arzt nicht explizit ausschliesst.Wenn der die Teilnahme am Chorbesuch nicht ausschloss....
Die Teilnahme am Sozialen Leben kann u.U. sogar förderlich für die Genesung sein.
Wenn hier euer AG mal nicht weit übers Ziel schoss.
Gestern gab es in den Medien einen Fall der vor Gericht dem betroffenen AN sogar wegen Überwachung im Krankenstand ( war hier aber auch echt extrem ) einen Schadenersatz ergab.
Zum Amtsarzt kann der AG in den seltensten Fällen einen erkrankten MA zwingen, nur die Krankenkasse über den medizinischen Dienst. Hier müssen aber berechtigte Zweifel zur Erkrankung vorliegen.
Im schlimmsten Falle rate dem Betroffenen sich anwaltlich beraten zu lassen.

Ach ja, natürlich hat der AG den Fehler begangen und die SBV nicht umgehend unterrichtet.


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