Pflicht zur Vorlage Feststellungsbescheid? (Allgemeines)

Bamberger, Friday, 04.11.2016, 10:33 (vor 2729 Tagen) @ Sheldor

Lieber Sheldor,

grundsätzlich ist die Anerkennung von einem GdB 30 ohne Auswirkung für das Dienstverhältnis. Wichtig wird die Mitteilung an die Dienststelle bei einer
erfolgten Gleichstellung.

Die Mitteilung der SBV über die erfolgte Anerkennung eines GdB von 30 ist
nicht ausreichend für die Aufnahme in die Personalakte. Somit macht eine Mitteilung
nur dann Sinn wenn der Bescheid mitgeschickt wird. Hierbei ist, wie bereits richtig
festgestellt das Krankheitsbild zu schwärzen.

Für die Beantwortung Deiner Frage ist der Hinweis auf BPOLI überflüssig.;-)

Mit freundlichen Grüßen


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