SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei (Allgemeines)

Axelfrischmilch, Friday, 04.11.2016, 10:46 (vor 2701 Tagen)

Hallo SBV Kollegen & Kollegen,

ich habe folgendes Problem. Es steht eine Schwerbehindertenversammlung für den AD an.

Es gibt eine neue Beauftragte des Arbeitgebers, die dort auch teil nimmt. In der Vergangenheit hat die alte Beauftragte des AG die Termine immer abgesagt, obwohl ja die Pflicht besteht in der Versammlung über die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu berichten (§ 83 Abs. 3 SGB IX). Etwas unglücklich ist, das ich mit der Beauftragten mich noch nicht persönlich ausgetauscht habe und sie deshalb auch nicht einschätzen kann.

Da ich den Fall noch nicht hatte, folgende Frage:

Wo und wie lange hat die Beauftragte des Arbeitgebers das Recht, an der ganzen Versammlung teil zu nehmen, ganze Versammlung oder nur die Zeit ihres Berichtes.

Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Ich habe leider hiezu nichts gefunden.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Alex, SBV


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