SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 04.11.2016, 11:15 (vor 2723 Tagen) @ Axelfrischmilch

Hallo,

ich sehe dieses analog zu einer Betriebsversammlung. Veranstalter ist der Betriebsrat und dieser hat somit das "Hausrecht" und entscheidet folge dessen, wer wie lange in der Versammlung anwesend ist.
Natürlich bedarf es dann etwas Fingerspitzengefühl, wenn man den "betriebsseitigen" Teilnehmern mitteilt, dass sie nun die Versammlung verlassen dürfen. Dies ist aber oft sehr einfach mit einer "freieren" Diskussion begründbar.

Weiteres findest Du unter A-Z bei dem Stichwort Versammlung.


VG

Sepp


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