2. Stellvertretung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 04.11.2016, 19:11 (vor 2724 Tagen) @ Eule65

Moin Moin alle

Zusammenfassend steht untsrittig fest: Erklärt die Vertrauensperson sich für verhindert, ist der Fall klar die Stellvertretung ist im Amt.
Erklärt sich die Vertrauensperson bei Krankheit sich nicht für verhindert, bleibt sie im Amt.

Erklärt sich die Vertrauensperson in keine Richtung, sondern meldet sich nur AU, sind wir im rechtlich unsicheren Raum.

Die Frage stellt sich lediglich, ob die Vertrauensperson aktiv erklären muss, trotz AU im Amt zu sein, oder nicht.

Wobei ich als Stellvertreter dann wichtige Termine ect übernehmen würde, solange ich kein anderes Signal der Vertrauensperson bekomme.

Daher als Fazit: Die Vertrauensperson sollte sich bei Erkrankung aktiv für eine der beiden ersten Varianten entscheiden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Liebe Grüße

Hendrik


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