Zwölftelung des Zusatzurlaubs bei Ruhestand im zweiten Halbjahr? (Zusatzurlaub)

Wolfgang E., Monday, 13.02.2006, 17:46 (vor 6673 Tagen) @ pauly

» bisher war im ÖD (BAT) geregelt, dass wer in der 2. Jahreshälfte in Ruhestand geht den gesamten Jahresurlaub erhält, auch den Zusatzurlaub. Jetzt geht es anteilmäßig. Was bedeutet das jetzt > wird der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nun auch gezwölftelt >

Ja, grundsätzlich Zwölftelung des Zusatzurlaubs!
Frage wurde teilweise bereits 2004 im Forum beantwortet unter
www.schwbv.de/forum/index.php>id=427

Ausnahme: Soweit aber tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, wenn also beispielsweise eine Integrationsvereinbarung (§ 83 SGB IX) existieren sollte mit der Regelung, dass der volle Zusatzurlaub gewährt wird, oder wenn etwa Fürsorgerichtlinien für den öffentlichen Dienst (§ 82 Satz 4 SGB IX) gelten sollten, die eine günstigere Regelung enthalten, dann würde in diesen Fällen weiterhin ggf. die günstigere Regelung gelten (vgl. § 125 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion