Minderleistungsausgleich (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 15.11.2016, 15:49 (vor 2712 Tagen) @ daha

Hallo,

hier ist dem SB des IA zuzustimmen. Denn Minderleistung gem. SGB IX § 27 ist, wenn ein schwerbehinderter AN aus Gründen der Schwerbehinderung gegenüber einem nichtbehinderten AN in der gleiche Zeit am gleichen Arbeitsplatz eine eingeschränkte Leistung erbringt welche nicht durch Gestaltung des Arbeitsplatzes zB durch den Einsatz von Hilfsmitteln ausgeglichen werden kann.

Also Nichtbehinderter erbring 100 St. der Schwerbehinderte erbring aus Gründen der Behinderung "nur" 50 Stück. Ausgleich durch Umgestaltung des Ap oder Hilfsmittel nicht möglich.

Behinderten bedingte Ausfall-/Fehlzeiten fallen NICHT unter den § 27 SGB IX.

Dieses würde ja bedeuten, dass AG bei Beschäftigung von Schwerbehinderten welche aus Gründen der Behinderung nur Teilzeitarbeiten hier Ansprüche stellen könnten. Dem ist eben nicht so.

--
mfg Monica


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