Abtragunsende Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

MatthiasNRW, Wednesday, 16.11.2016, 09:13 (vor 2717 Tagen) @ siffertmi

Guten Tag zusammen,

heute Morgen wurde mir mitgeteilt, dass einen Schwerbehinderten Kollegen noch ein Tag Resturlaub aus dem Kontingent "Schwerbehinderten-Urlaub" zusteht. Das Abtragungsende dieses Kontingentes gilt jedoch nur nur bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. dies ist auch innerbetrieblich so geregelt!
Zudem teilte man mir aber seitens der Personalabteilung mit, dass es beim Zusatzurlaub Unterschiede zum Tarifurlaub gäbe und der Zusatzurlaub dürfte nicht verlängert werden auch nicht aus betrieblichen Gründen. dies ist mir neu und kenne ich so nicht.:-(

http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

Es gelten die dem Arbeitsverhältnisse zugrundeliegenden Regelungen für den Jahresurlaub. Entweder also Verfall am Ende eines Kalenderjahres oder zum Ende des Übertragungszeitraumes.


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