Konzern-SBV - Verweigerung zur Dienstreise (Gesamt-Konzern-SBV)
Zu 1.)
Adäquat zum Recht den Betriebsrat in der Arbeitszeit aufzusuchen gilt dies entsprechend auch für den Besuch der SBV ( Wenn vor Ort ),bzw. die Zeit die man für z.B. ein Telefonat benötigt.
Zu 2.)
Ich würde hier als KSBV in den SBVlosen Betrieben eine regelmässige Sprechstunde (K-)SBV vor Ort einrichten und dem AG klar machen, was Behinderung der Mandatsarbeit ist.