Konzern-SBV - Verweigerung zur Dienstreise (Gesamt-Konzern-SBV)

ciralifan, Friday, 18.11.2016, 08:19 (vor 2715 Tagen) @ Funki

Zu 1.)
Adäquat zum Recht den Betriebsrat in der Arbeitszeit aufzusuchen gilt dies entsprechend auch für den Besuch der SBV ( Wenn vor Ort ),bzw. die Zeit die man für z.B. ein Telefonat benötigt.
Zu 2.)
Ich würde hier als KSBV in den SBVlosen Betrieben eine regelmässige Sprechstunde (K-)SBV vor Ort einrichten und dem AG klar machen, was Behinderung der Mandatsarbeit ist.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion