Kann das Folgen haben? (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 18.11.2016, 08:51 (vor 2715 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo,

ich sehe das ähnlich wie Matthias, daß der AG halt im Zweifelsfall für sein amateurhaftes Verhalten "Lehrgeld" zahlen muß.

In fast allen AGG-Verfahren, die ich kenne, wird idR Dummheit und/oder Dreistigkeit des AG bestraft. Die verurteilten AG haben idR regelrecht darum "gebettelt", irgendwann mal zu Schadensersatz verurteilt zu werden.

Der AG sollte nun mal ggfs. den Zugang der Einladung beweisen können. Kann er das nicht, kann es sehr wohl sein, daß das Gericht zugunsten des Bewerbers entscheidet.

Dem AG sollte es Anlass bieten, seine Abläufe in Bewerberverfahren zu überdenken und zu optimieren.

--
&Tschüß

Wolfgang


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