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maiklewa, Friday, 18.11.2016, 12:12 (vor 2709 Tagen) @ MatthiasNRW

Danke. Das bedeutet ja dann, dass man eigentlich nur beweisen muss, dass man einen schwerbehinderten Bewerber nicht aufgrund seiner Schwerbehinderung nicht eingeladen hat, sondern es reicht aus, wenn man z. B. beweisen kann, dass man eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch versehentlich an eine falsche Adresse geschickt hat?


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