Unterrichtungspflicht - Definition (Umgang mit Arbeitgeber)
Zur Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen
Schwerbehindertenvertretung und dem BR/PR
VERSETZUNG
LAG Mainz vom 05.10.2011 - 8 TaBV 9/11
Der BR kann seine Zustimmung zur beabsichtigten Versetzung eines Arbeitnehmers verweigern, weil die SchwbV noch nicht beteiligt worden ist.
Das LAG Mainz entschied, dass der Betriebsrat seine Zustimmung zu Recht verweigert habe. Der Betriebsrat dürfe seine Zustimmung nicht nur dann verweigern, wenn ein Verbotsgesetz vorliege, das die Unwirksamkeit der Maßnahme unmittelbar nach sich ziehe, sondern auch dann, wenn ansonsten ein Aussetzungsanspruch umgangen werde.
Siehe dazu den lesenswerten Fachbeitrag B8 - 2012 mit zahlreichen Quellen zu diesem Gerichtsbeschluss auf reha-recht.de
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Wie die SchwbV mit dem Betriebsrat bei Einstellungen kooperieren kann, ist z.B. recht gut beschrieben unter
www.schwbv.de/einstellung.html
Gruß
Cebulon