Was ist ein neues Arbeitsgebiet? (Allgemeines)

Holger, Wednesday, 23.11.2016, 07:06 (vor 2705 Tagen)

Hallo,

in der brandenburgischen Schwerbehindertenrichtlinie gibt es den Passus
"Bei Einstellung und Übertragung eines neuen Arbeitsgebietes sind sie" (Schwerbehinderte Menschen)
"besonders sorgfältig am neuen Arbeitsplatz einzuweisen." (Tz. 17.2 S. 2 bbg SchwbRL)

Sind Euch/Ihnen Kommentierungen, Urteile o.ä. bekannt, was ein neues Arbeitsgebiet ist?

Der Fall:
Eine Kollegin hat vor Jahren in der Veranlagung gearbeitet.
Sie wurde anschließend mehrere Jahre in die Geschäftsstelle umgesetzt.
Dann wurde sie wieder in die Veranlagung gesetzt.
Eine besonders sorgfältige Einarbeitung erhielt sie in der Veranlagung nun nicht mehr, weil sie habe es bereits gemacht.
Zwischenzeitlich hat sich die Arbeitsweise in der Veranlagung teilweise geändert (von hauptsächlich papiergestützt auf vielfach computergestützt).
Da sie keine besonders sorgfältige Einarbeitung bei ihrer Wiederumsetzung in die Veranlagung erhielt, schafft sie ihre Arbeit nur unzureichend.
Daher ist beabsichtigt, sie unter Gehalts-Herabstufung ins Archiv (kein Witz!) zu versetzen.

Zu klärende Frage:
Handelt es sich bei der Wiederumsetzung in die Veranlagung um ein neues Arbeitsgebiet auf dem sie besonders sorgfältig hätte eingearbeitet werden müssen?
Oder trifft hier die Aussage zu, es ist kein neues Arbeitsgebiet, da die Kollegin dort bereits gearbeitet hat.

Gruß Holger


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